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   OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2006 - 11 N 53.05   

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https://dejure.org/2006,28138
OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2006 - 11 N 53.05 (https://dejure.org/2006,28138)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.11.2006 - 11 N 53.05 (https://dejure.org/2006,28138)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. November 2006 - 11 N 53.05 (https://dejure.org/2006,28138)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Entsorgungsverfügung hinsichtlich oberirdisch gelagerten Abfalls gegen den Eigentümer eines Grundstücks als Zustandsverantwortlichen; Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Abfall- und Bodenschutzrechts; Ermittlung des Verantwortlichen nach ...

  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; BBodSchG § ... 2 Abs. 5 Nr. 1; ; BBodSchG § 3 Abs. 1; ; BBodSchG § 3 Abs. 1 Nr. 2; ; KrW-/AbfG § 2; ; KrW-/AbfG § 3 Abs. 5; ; KrW-/AbfG § 5 Abs. 4 Satz 1; ; KrW-/AbfG § 10; ; KrW-/AbfG § 11 Abs. 1 Satz 1; ; KrW-/AbfG §§ 13 bis 18; ; KrW-/AbfG § 21; ; KrW-/AbfG § 21 Abs. 1; ; KrW-/AbfG § 36 Abs. 2 Satz 2; ; BbgAbfG § 1; ; BbgAbfG § 24 Abs. 1; ; BbgAbfG § 24 Abs. 2; ; BbgAbfG § 45; ; BImSchG § 4; ; BImSchG § 4 Abs. 1; ; BImSchG § 4 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 14 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 566; ; BGB § 581 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2006 - 11 N 53.05
    Auch muss der Zustandsverantwortliche nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen als stets nachrangig Haftender angesehen werden, dessen Inanspruchnahme nur dann ermessensfehlerfrei wäre, wenn Verursacher der Gefahr nicht (mehr) vorhanden oder zur Gefahrenbeseitigung außer Stande sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Februar 2000 - 1 BvR 242/91, 1 BvR 315/91 -, BVerfGE 102, 1, NJW 2000, 2573, unter B II.2b).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2006 - 11 B 5.05

    Zu den Grenzen der Entsorgungspflicht früherer Abfallbesitzer (Groß Dölln)

    Durch - inzwischen bestandskräftig gewordenen - Bescheid vom 13. Juni 2003 ordnete das AfI gegenüber der Eigentümerin der Liegenschaft an, das Betriebsgelände der W__ (ohne Hubschrauberlandeplatz) bis zum 30. September 2003 von allen derzeit dort lagernden Abfällen zu beräumen und die ordnungsgemäße Entsorgung nachzuweisen (vgl. hierzu Urteil des VG Potsdam vom 4. März 2004 - 1 K 2870.03 -, bestätigt durch Beschluss des Senats vom 22. November 2006 - 11 N 53.05 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2021 - 11 B 20.16

    Beräumungsanordnung; Anlage zur Behandlung nicht gefährlicher Abfälle; Insolvenz

    Ist die Behörde jedoch nicht Abfallerzeuger oder -besitzer i.S.d. § 15 KrWG, ist sie auch nicht im Rahmen einer Adressatenauswahl nach § 62 KrWG zu berücksichtigen (vgl. zu §§ 15, 62 KrWG: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juni 2013 - 2 M 28/13 - juris, Rn. 22; zur "polizeilichen Störerhaftung" nach dem BBodSchG: VGH BaWü, Urteil vom 18. Dezember 2012 - 10 S 744/12 - juris, Rn. 53 m.w.N.; in diese Richtung gehend bereits Beschluss des Senats vom 22. November 2006 - OVG 11 N 53/05 - juris Rn. 8).
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